Rödermark · Landkreis Offenbach · 28.753 Einwohner
Familiengericht für Rödermark
Zuständig ist das Amtsgericht Langen (Hessen) mit Sitz in Langen (Hessen).
Postleitzahlen in Rödermark: 63322
Amtsgericht Langen (Hessen)
- Anschrift
- Amtsgericht Langen (Hessen)
Zimmerstraße 29
63225 Langen (Hessen)
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 6103 591-02
- Servicezeiten
- Mo–Do 9–12 Uhr, Fr 8:30–10:30 Uhr
- E-Mail (Poststelle)
- verwaltung@ag-langen.justiz.hessen.de
- Fax
- +49 6103 27307
- Website des Gerichts
- ordentliche-gerichtsbarkeit.hessen.de
Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Verfahren vor dem Familiengericht.
Scheidung
Den Scheidungsantrag muss ein Anwalt stellen (§ 114 FamFG). Dem Antrag kann der andere Ehegatte ohne eigenen Anwalt zustimmen.
Ratgeber lesenSorge und Umgang
Außerhalb eines Scheidungsverfahrens können Sie Anträge zu Sorge und Umgang ohne Anwalt stellen. Verfahren zu Aufenthalt und Umgang des Kindes laufen vorrangig und beschleunigt (§ 155 FamFG). Das Gericht hört das Jugendamt an (§ 162 FamFG).
Ratgeber lesenZuständiges Jugendamt findenVerfahrenskostenhilfe
Wer die Kosten nicht tragen kann und Aussicht auf Erfolg hat, bekommt auf Antrag Verfahrenskostenhilfe (§ 76 FamFG mit §§ 114 ff. ZPO).
Ratgeber lesenGewaltschutz
Gewaltschutzsachen sind Familiensachen (§ 111 Nr. 6 FamFG): Schutzanordnungen und Wohnungszuweisung beantragen Sie beim Familiengericht.
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Welches Familiengericht ist für Rödermark zuständig?
Für Rödermark (Landkreis Offenbach) ist das Amtsgericht Langen (Hessen) zuständig, Zimmerstraße 29, 63225 Langen (Hessen), Telefon +49 6103 591-02.
Welche Postleitzahlen gehören zu Rödermark?
Zur Gemeinde Rödermark gehören die Postleitzahlen 63322. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.
Wann ist das Amtsgericht Langen (Hessen) geöffnet?
Servicezeiten: Mo–Do 9–12 Uhr, Fr 8:30–10:30 Uhr.