Rommerskirchen · Rhein-Kreis Neuss · 14.079 Einwohner
Familiengericht für Rommerskirchen
Zuständig ist das Amtsgericht Grevenbroich mit Sitz in Grevenbroich.
Amtsgericht Grevenbroich
- Anschrift
- Amtsgericht Grevenbroich
Lindenstraße 33-37
41515 Grevenbroich
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 2181 6503-0
- Servicezeiten
- Mo–Fr 8–12 Uhr, Di zusätzlich 14–15 Uhr; persönliche Vorsprache (außer Eilsachen) nach Terminabsprache
- E-Mail (Poststelle)
- poststelle@ag-grevenbroich.nrw.de
- Fax
- +49 2181 6503-111
- Postanschrift
- Postfach 10 01 61
41585 Grevenbroich - Website des Gerichts
- ag-grevenbroich.nrw.de
Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Verfahren vor dem Familiengericht.
Scheidung
Den Scheidungsantrag muss ein Anwalt stellen (§ 114 FamFG). Dem Antrag kann der andere Ehegatte ohne eigenen Anwalt zustimmen.
Ratgeber lesenSorge und Umgang
Außerhalb eines Scheidungsverfahrens können Sie Anträge zu Sorge und Umgang ohne Anwalt stellen. Verfahren zu Aufenthalt und Umgang des Kindes laufen vorrangig und beschleunigt (§ 155 FamFG).
Ratgeber lesenVerfahrenskostenhilfe
Wer die Kosten nicht tragen kann und Aussicht auf Erfolg hat, bekommt auf Antrag Verfahrenskostenhilfe (§ 76 FamFG mit §§ 114 ff. ZPO).
Ratgeber lesenGewaltschutz
Gewaltschutzsachen sind Familiensachen (§ 111 Nr. 6 FamFG): Schutzanordnungen und Wohnungszuweisung beantragen Sie beim Familiengericht.
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Welches Familiengericht ist für Rommerskirchen zuständig?
Für Rommerskirchen ist das Amtsgericht Grevenbroich zuständig, Lindenstraße 33-37, 41515 Grevenbroich, Telefon +49 2181 6503-0.