Sarstedt · Landkreis Hildesheim · 19.405 Einwohner
Familiengericht für Sarstedt
Zuständig ist das Amtsgericht Hildesheim mit Sitz in Hildesheim.
Amtsgericht Hildesheim
- Anschrift
- Amtsgericht Hildesheim
Kaiserstraße 60
31134 Hildesheim
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 5121 968-0
- Servicezeiten
- Mo–Fr 9–12 Uhr
- E-Mail (Poststelle)
- aghi-poststelle@justiz.niedersachsen.de
- Fax
- +49 5121 968-257
- Postanschrift
- Postfach 10 01 61
31101 Hildesheim - Website des Gerichts
- amtsgericht-hildesheim.niedersachsen.de
Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Verfahren vor dem Familiengericht.
Scheidung
Den Scheidungsantrag muss ein Anwalt stellen (§ 114 FamFG). Dem Antrag kann der andere Ehegatte ohne eigenen Anwalt zustimmen.
Ratgeber lesenSorge und Umgang
Außerhalb eines Scheidungsverfahrens können Sie Anträge zu Sorge und Umgang ohne Anwalt stellen. Verfahren zu Aufenthalt und Umgang des Kindes laufen vorrangig und beschleunigt (§ 155 FamFG).
Ratgeber lesenVerfahrenskostenhilfe
Wer die Kosten nicht tragen kann und Aussicht auf Erfolg hat, bekommt auf Antrag Verfahrenskostenhilfe (§ 76 FamFG mit §§ 114 ff. ZPO).
Ratgeber lesenGewaltschutz
Gewaltschutzsachen sind Familiensachen (§ 111 Nr. 6 FamFG): Schutzanordnungen und Wohnungszuweisung beantragen Sie beim Familiengericht.
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Welches Familiengericht ist für Sarstedt zuständig?
Für Sarstedt ist das Amtsgericht Hildesheim zuständig, Kaiserstraße 60, 31134 Hildesheim, Telefon +49 5121 968-0.