Sassenberg · Kreis Warendorf · 14.558 Einwohner
Familiengericht für Sassenberg
Zuständig ist das Amtsgericht Warendorf mit Sitz in Warendorf.
Amtsgericht Warendorf
- Anschrift
- Amtsgericht Warendorf
Dr.-Leve-Straße 22
48231 Warendorf
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 2581 6364-0
- Servicezeiten
- Persönliche Vorsprache: Mo 8:30–12:30 und 14–15 Uhr, Di–Fr 8:30–12:30 Uhr, sonst ggf. nach Absprache
- E-Mail (Poststelle)
- poststelle@ag-warendorf.nrw.de
- Fax
- +49 2581 6364-165
- Postanschrift
- Postfach 11 01 51
48203 Warendorf - Website des Gerichts
- ag-warendorf.nrw.de
Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Verfahren vor dem Familiengericht.
Scheidung
Den Scheidungsantrag muss ein Anwalt stellen (§ 114 FamFG). Dem Antrag kann der andere Ehegatte ohne eigenen Anwalt zustimmen.
Ratgeber lesenSorge und Umgang
Außerhalb eines Scheidungsverfahrens können Sie Anträge zu Sorge und Umgang ohne Anwalt stellen. Verfahren zu Aufenthalt und Umgang des Kindes laufen vorrangig und beschleunigt (§ 155 FamFG).
Ratgeber lesenVerfahrenskostenhilfe
Wer die Kosten nicht tragen kann und Aussicht auf Erfolg hat, bekommt auf Antrag Verfahrenskostenhilfe (§ 76 FamFG mit §§ 114 ff. ZPO).
Ratgeber lesenGewaltschutz
Gewaltschutzsachen sind Familiensachen (§ 111 Nr. 6 FamFG): Schutzanordnungen und Wohnungszuweisung beantragen Sie beim Familiengericht.
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Welches Familiengericht ist für Sassenberg zuständig?
Für Sassenberg ist das Amtsgericht Warendorf zuständig, Dr.-Leve-Straße 22, 48231 Warendorf, Telefon +49 2581 6364-0.