Schermbeck · Kreis Wesel · 13.516 Einwohner
Familiengericht für Schermbeck
Zuständig ist das Amtsgericht Wesel mit Sitz in Wesel.
Amtsgericht Wesel
- Anschrift
- Amtsgericht Wesel
Herzogenring 33
46483 Wesel
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 281 144-0
- Servicezeiten
- Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag 08:30 bis 12:30; zusätzlich am Donnerstag 11:00 bis 15:00
- E-Mail (Poststelle)
- poststelle@ag-wesel.nrw.de
- Fax
- +49 281 144-123
- Postanschrift
- Postfach 10 07 52
46467 Wesel - Website des Gerichts
- ag-wesel.nrw.de
Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Verfahren vor dem Familiengericht.
Scheidung
Den Scheidungsantrag muss ein Anwalt stellen (§ 114 FamFG). Dem Antrag kann der andere Ehegatte ohne eigenen Anwalt zustimmen.
Ratgeber lesenSorge und Umgang
Außerhalb eines Scheidungsverfahrens können Sie Anträge zu Sorge und Umgang ohne Anwalt stellen. Verfahren zu Aufenthalt und Umgang des Kindes laufen vorrangig und beschleunigt (§ 155 FamFG).
Ratgeber lesenVerfahrenskostenhilfe
Wer die Kosten nicht tragen kann und Aussicht auf Erfolg hat, bekommt auf Antrag Verfahrenskostenhilfe (§ 76 FamFG mit §§ 114 ff. ZPO).
Ratgeber lesenGewaltschutz
Gewaltschutzsachen sind Familiensachen (§ 111 Nr. 6 FamFG): Schutzanordnungen und Wohnungszuweisung beantragen Sie beim Familiengericht.
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Welches Familiengericht ist für Schermbeck zuständig?
Für Schermbeck ist das Amtsgericht Wesel zuständig, Herzogenring 33, 46483 Wesel, Telefon +49 281 144-0.