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Schifferstadt · Rhein-Pfalz-Kreis · 21.387 Einwohner

Familiengericht für Schifferstadt

Zuständig ist das Amtsgericht Speyer mit Sitz in Speyer.

Postleitzahlen in Schifferstadt: 67105

Amtsgericht Speyer

Anschrift
Amtsgericht Speyer
Wormser Straße 41
67346 Speyer
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Servicezeiten
Mo–Fr 9–12 Uhr; sonst nach Vereinbarung oder in Eilfällen
E-Mail (Poststelle)
agsp@zw.mjv.rlp.de
Fax
+49 6232 609-2891
Website des Gerichts
agsp.justiz.rlp.de

Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Verfahren vor dem Familiengericht.

Häufige Fragen

Welches Familiengericht ist für Schifferstadt zuständig?

Für Schifferstadt (Rhein-Pfalz-Kreis) ist das Amtsgericht Speyer zuständig, Wormser Straße 41, 67346 Speyer, Telefon +49 6232 609-0.

Welche Postleitzahlen gehören zu Schifferstadt?

Zur Gemeinde Schifferstadt gehören die Postleitzahlen 67105. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist das Amtsgericht Speyer geöffnet?

Servicezeiten: Mo–Fr 9–12 Uhr; sonst nach Vereinbarung oder in Eilfällen.

Ebenfalls im Bezirk des Amtsgericht Speyer