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Schloß Holte-Stukenbrock · Kreis Gütersloh · 26.297 Einwohner

Familiengericht für Schloß Holte-Stukenbrock

Zuständig ist das Amtsgericht Bielefeld mit Sitz in Bielefeld.

Postleitzahlen in Schloß Holte-Stukenbrock: 33758

Amtsgericht Bielefeld

Anschrift
Amtsgericht Bielefeld
Gerichtstraße 6
33602 Bielefeld
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Servicezeiten
Mo–Fr 8–12 Uhr, Di zusätzlich 14–15 Uhr
Fax
+49 521 549 2538
Postanschrift
Postfach
33595 Bielefeld
Website des Gerichts
ag-bielefeld.nrw.de

Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Verfahren vor dem Familiengericht.

Häufige Fragen

Welches Familiengericht ist für Schloß Holte-Stukenbrock zuständig?

Für Schloß Holte-Stukenbrock (Kreis Gütersloh) ist das Amtsgericht Bielefeld zuständig, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld, Telefon +49 521 549 0.

Welche Postleitzahlen gehören zu Schloß Holte-Stukenbrock?

Zur Gemeinde Schloß Holte-Stukenbrock gehören die Postleitzahlen 33758. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist das Amtsgericht Bielefeld geöffnet?

Servicezeiten: Mo–Fr 8–12 Uhr, Di zusätzlich 14–15 Uhr.