Schmelz · Landkreis Saarlouis · 16.981 Einwohner
Familiengericht für Schmelz
Zuständig ist das Amtsgericht Saarlouis mit Sitz in Saarlouis.
Amtsgericht Saarlouis
- Anschrift
- Amtsgericht Saarlouis
Prälat-Subtil-Ring 10
66740 Saarlouis
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 6831 445-0
- Servicezeiten
- Mo–Fr 8:30–12 Uhr, Mo, Di, Do zusätzlich 13:30–15:30 Uhr
- E-Mail (Poststelle)
- poststelle@agsls.justiz.saarland.de
- Fax
- +49 6831 445-211
- Website des Gerichts
- saarland.de
Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Verfahren vor dem Familiengericht.
Scheidung
Den Scheidungsantrag muss ein Anwalt stellen (§ 114 FamFG). Dem Antrag kann der andere Ehegatte ohne eigenen Anwalt zustimmen.
Ratgeber lesenSorge und Umgang
Außerhalb eines Scheidungsverfahrens können Sie Anträge zu Sorge und Umgang ohne Anwalt stellen. Verfahren zu Aufenthalt und Umgang des Kindes laufen vorrangig und beschleunigt (§ 155 FamFG).
Ratgeber lesenVerfahrenskostenhilfe
Wer die Kosten nicht tragen kann und Aussicht auf Erfolg hat, bekommt auf Antrag Verfahrenskostenhilfe (§ 76 FamFG mit §§ 114 ff. ZPO).
Ratgeber lesenGewaltschutz
Gewaltschutzsachen sind Familiensachen (§ 111 Nr. 6 FamFG): Schutzanordnungen und Wohnungszuweisung beantragen Sie beim Familiengericht.
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Welches Familiengericht ist für Schmelz zuständig?
Für Schmelz ist das Amtsgericht Saarlouis zuständig, Prälat-Subtil-Ring 10, 66740 Saarlouis, Telefon +49 6831 445-0.