Schmölln · Landkreis Altenburger Land · 13.953 Einwohner
Familiengericht für Schmölln
Zuständig ist das Amtsgericht Altenburg mit Sitz in Altenburg.
Amtsgericht Altenburg
- Anschrift
- Amtsgericht Altenburg
Burgstraße 11
04600 Altenburg
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 3447 5590
- Servicezeiten
- Sprechzeiten: Mo–Fr 9:00–12:00 Uhr; Di zusätzlich 13:30–15:00 Uhr
- E-Mail (Poststelle)
- agabg.poststelle@justiz.thueringen.de
- Fax
- +49 3447 559111
- Website des Gerichts
- gerichte.thueringen.de
Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Verfahren vor dem Familiengericht.
Scheidung
Den Scheidungsantrag muss ein Anwalt stellen (§ 114 FamFG). Dem Antrag kann der andere Ehegatte ohne eigenen Anwalt zustimmen.
Ratgeber lesenSorge und Umgang
Außerhalb eines Scheidungsverfahrens können Sie Anträge zu Sorge und Umgang ohne Anwalt stellen. Verfahren zu Aufenthalt und Umgang des Kindes laufen vorrangig und beschleunigt (§ 155 FamFG).
Ratgeber lesenVerfahrenskostenhilfe
Wer die Kosten nicht tragen kann und Aussicht auf Erfolg hat, bekommt auf Antrag Verfahrenskostenhilfe (§ 76 FamFG mit §§ 114 ff. ZPO).
Ratgeber lesenGewaltschutz
Gewaltschutzsachen sind Familiensachen (§ 111 Nr. 6 FamFG): Schutzanordnungen und Wohnungszuweisung beantragen Sie beim Familiengericht.
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Welches Familiengericht ist für Schmölln zuständig?
Für Schmölln ist das Amtsgericht Altenburg zuständig, Burgstraße 11, 04600 Altenburg, Telefon +49 3447 5590.