Schortens · Landkreis Friesland · 20.995 Einwohner
Familiengericht für Schortens
Zuständig ist das Amtsgericht Jever mit Sitz in Jever.
Postleitzahlen in Schortens: 26419
Amtsgericht Jever
- Anschrift
- Amtsgericht Jever
Schloßstraße 1 - 2
26441 Jever
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 4461 945-0
- Servicezeiten
- Mo–Fr 9–12 Uhr oder nach Vereinbarung
- E-Mail (Poststelle)
- agjev-poststelle@justiz.niedersachsen.de
- Fax
- +49 4461 72139
- Postanschrift
- Postfach 13 40
26437 Jever - Website des Gerichts
- amtsgericht-jever.niedersachsen.de
Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Verfahren vor dem Familiengericht.
Scheidung
Den Scheidungsantrag muss ein Anwalt stellen (§ 114 FamFG). Dem Antrag kann der andere Ehegatte ohne eigenen Anwalt zustimmen.
Ratgeber lesenSorge und Umgang
Außerhalb eines Scheidungsverfahrens können Sie Anträge zu Sorge und Umgang ohne Anwalt stellen. Verfahren zu Aufenthalt und Umgang des Kindes laufen vorrangig und beschleunigt (§ 155 FamFG). Das Gericht hört das Jugendamt an (§ 162 FamFG).
Ratgeber lesenZuständiges Jugendamt findenVerfahrenskostenhilfe
Wer die Kosten nicht tragen kann und Aussicht auf Erfolg hat, bekommt auf Antrag Verfahrenskostenhilfe (§ 76 FamFG mit §§ 114 ff. ZPO).
Ratgeber lesenGewaltschutz
Gewaltschutzsachen sind Familiensachen (§ 111 Nr. 6 FamFG): Schutzanordnungen und Wohnungszuweisung beantragen Sie beim Familiengericht.
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Welches Familiengericht ist für Schortens zuständig?
Für Schortens (Landkreis Friesland) ist das Amtsgericht Jever zuständig, Schloßstraße 1 - 2, 26441 Jever, Telefon +49 4461 945-0.
Welche Postleitzahlen gehören zu Schortens?
Zur Gemeinde Schortens gehören die Postleitzahlen 26419. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.
Wann ist das Amtsgericht Jever geöffnet?
Servicezeiten: Mo–Fr 9–12 Uhr oder nach Vereinbarung.