Schrobenhausen · Landkreis Neuburg-Schrobenhausen · 17.815 Einwohner
Familiengericht für Schrobenhausen
Zuständig ist das Amtsgericht Neuburg a. d. Donau mit Sitz in Neuburg a. d. Donau.
Amtsgericht Neuburg a. d. Donau
- Anschrift
- Amtsgericht Neuburg a. d. Donau
Ottheinrichplatz A 1
86633 Neuburg a. d. Donau
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 8431 588-0
- Servicezeiten
- Mo–Fr 8:30–12 Uhr
- E-Mail (Poststelle)
- poststelle@ag-nd.bayern.de
- Fax
- +49 9621 962411104
- Website des Gerichts
- justiz.bayern.de
Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Verfahren vor dem Familiengericht.
Scheidung
Den Scheidungsantrag muss ein Anwalt stellen (§ 114 FamFG). Dem Antrag kann der andere Ehegatte ohne eigenen Anwalt zustimmen.
Ratgeber lesenSorge und Umgang
Außerhalb eines Scheidungsverfahrens können Sie Anträge zu Sorge und Umgang ohne Anwalt stellen. Verfahren zu Aufenthalt und Umgang des Kindes laufen vorrangig und beschleunigt (§ 155 FamFG).
Ratgeber lesenVerfahrenskostenhilfe
Wer die Kosten nicht tragen kann und Aussicht auf Erfolg hat, bekommt auf Antrag Verfahrenskostenhilfe (§ 76 FamFG mit §§ 114 ff. ZPO).
Ratgeber lesenGewaltschutz
Gewaltschutzsachen sind Familiensachen (§ 111 Nr. 6 FamFG): Schutzanordnungen und Wohnungszuweisung beantragen Sie beim Familiengericht.
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Welches Familiengericht ist für Schrobenhausen zuständig?
Für Schrobenhausen ist das Amtsgericht Neuburg a. d. Donau zuständig, Ottheinrichplatz A 1, 86633 Neuburg a. d. Donau, Telefon +49 8431 588-0.