Steinheim · Kreis Höxter · 12.107 Einwohner
Familiengericht für Steinheim
Zuständig ist das Amtsgericht Brakel mit Sitz in Brakel.
Amtsgericht Brakel
- Anschrift
- Amtsgericht Brakel
Nieheimer Straße 17
33034 Brakel
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 5272 3747-0
- Servicezeiten
- Montag bis Freitag: 08:00 bis 12:00; Donnerstag zusätzlich: 14:00 bis 15:00
- E-Mail (Poststelle)
- poststelle@ag-brakel.nrw.de
- Fax
- +49 5272 3747-70
- Postanschrift
- Postfach 1251
33027 Brakel - Website des Gerichts
- ag-brakel.nrw.de
Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Verfahren vor dem Familiengericht.
Scheidung
Den Scheidungsantrag muss ein Anwalt stellen (§ 114 FamFG). Dem Antrag kann der andere Ehegatte ohne eigenen Anwalt zustimmen.
Ratgeber lesenSorge und Umgang
Außerhalb eines Scheidungsverfahrens können Sie Anträge zu Sorge und Umgang ohne Anwalt stellen. Verfahren zu Aufenthalt und Umgang des Kindes laufen vorrangig und beschleunigt (§ 155 FamFG).
Ratgeber lesenVerfahrenskostenhilfe
Wer die Kosten nicht tragen kann und Aussicht auf Erfolg hat, bekommt auf Antrag Verfahrenskostenhilfe (§ 76 FamFG mit §§ 114 ff. ZPO).
Ratgeber lesenGewaltschutz
Gewaltschutzsachen sind Familiensachen (§ 111 Nr. 6 FamFG): Schutzanordnungen und Wohnungszuweisung beantragen Sie beim Familiengericht.
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Welches Familiengericht ist für Steinheim zuständig?
Für Steinheim ist das Amtsgericht Brakel zuständig, Nieheimer Straße 17, 33034 Brakel, Telefon +49 5272 3747-0.