Sylt · Kreis Nordfriesland · 14.167 Einwohner
Familiengericht für Sylt
Zuständig ist das Amtsgericht Niebüll mit Sitz in Niebüll.
Amtsgericht Niebüll
- Anschrift
- Amtsgericht Niebüll
Sylter Bogen 1a
25899 Niebüll
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 4661 609-0
- Servicezeiten
- Mo–Fr 9–12 Uhr und nach Vereinbarung
- E-Mail (Poststelle)
- verwaltung@ag-niebuell.landsh.de
- Fax
- +49 4661 609-251
- Postanschrift
- Postfach 11 40
25891 Niebüll - Website des Gerichts
- schleswig-holstein.de
Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Verfahren vor dem Familiengericht.
Scheidung
Den Scheidungsantrag muss ein Anwalt stellen (§ 114 FamFG). Dem Antrag kann der andere Ehegatte ohne eigenen Anwalt zustimmen.
Ratgeber lesenSorge und Umgang
Außerhalb eines Scheidungsverfahrens können Sie Anträge zu Sorge und Umgang ohne Anwalt stellen. Verfahren zu Aufenthalt und Umgang des Kindes laufen vorrangig und beschleunigt (§ 155 FamFG).
Ratgeber lesenVerfahrenskostenhilfe
Wer die Kosten nicht tragen kann und Aussicht auf Erfolg hat, bekommt auf Antrag Verfahrenskostenhilfe (§ 76 FamFG mit §§ 114 ff. ZPO).
Ratgeber lesenGewaltschutz
Gewaltschutzsachen sind Familiensachen (§ 111 Nr. 6 FamFG): Schutzanordnungen und Wohnungszuweisung beantragen Sie beim Familiengericht.
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Welches Familiengericht ist für Sylt zuständig?
Für Sylt ist das Amtsgericht Niebüll zuständig, Sylter Bogen 1a, 25899 Niebüll, Telefon +49 4661 609-0.