Templin · Landkreis Uckermark · 15.590 Einwohner
Familiengericht für Templin
Zuständig ist das Amtsgericht Prenzlau mit Sitz in Prenzlau.
Postleitzahlen in Templin: 17268
Amtsgericht Prenzlau
- Anschrift
- Amtsgericht Prenzlau
Baustraße 37
17291 Prenzlau
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 3984 861-0
- Servicezeiten
- Di 9–12 und 15–17 Uhr, Do 9–12 Uhr, Fr 9–12 Uhr (im Grundbuch keine Sprechzeit Do und Fr)
- E-Mail (Poststelle)
- verwaltung@agpz.brandenburg.de
- Fax
- +49 3984 861-300
- Website des Gerichts
- ag-prenzlau.brandenburg.de
Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Verfahren vor dem Familiengericht.
Scheidung
Den Scheidungsantrag muss ein Anwalt stellen (§ 114 FamFG). Dem Antrag kann der andere Ehegatte ohne eigenen Anwalt zustimmen.
Ratgeber lesenSorge und Umgang
Außerhalb eines Scheidungsverfahrens können Sie Anträge zu Sorge und Umgang ohne Anwalt stellen. Verfahren zu Aufenthalt und Umgang des Kindes laufen vorrangig und beschleunigt (§ 155 FamFG). Das Gericht hört das Jugendamt an (§ 162 FamFG).
Ratgeber lesenZuständiges Jugendamt findenVerfahrenskostenhilfe
Wer die Kosten nicht tragen kann und Aussicht auf Erfolg hat, bekommt auf Antrag Verfahrenskostenhilfe (§ 76 FamFG mit §§ 114 ff. ZPO).
Ratgeber lesenGewaltschutz
Gewaltschutzsachen sind Familiensachen (§ 111 Nr. 6 FamFG): Schutzanordnungen und Wohnungszuweisung beantragen Sie beim Familiengericht.
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Welches Familiengericht ist für Templin zuständig?
Für Templin (Landkreis Uckermark) ist das Amtsgericht Prenzlau zuständig, Baustraße 37, 17291 Prenzlau, Telefon +49 3984 861-0.
Welche Postleitzahlen gehören zu Templin?
Zur Gemeinde Templin gehören die Postleitzahlen 17268. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.
Wann ist das Amtsgericht Prenzlau geöffnet?
Servicezeiten: Di 9–12 und 15–17 Uhr, Do 9–12 Uhr, Fr 9–12 Uhr (im Grundbuch keine Sprechzeit Do und Fr).