Vreden · Kreis Borken · 23.099 Einwohner
Familiengericht für Vreden
Zuständig ist das Amtsgericht Ahaus mit Sitz in Ahaus.
Postleitzahlen in Vreden: 48691
Amtsgericht Ahaus
- Anschrift
- Amtsgericht Ahaus
Sümmermannplatz 1 - 3, 5
48683 Ahaus
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 2561 427-0
- Servicezeiten
- Mo–Fr 8:30–12:30 Uhr, Do zusätzlich 14–15 Uhr
- E-Mail (Poststelle)
- poststelle@ag-ahaus.nrw.de
- Fax
- +49 2561 427-311
- Postanschrift
- Postfach 1161
48681 Ahaus - Website des Gerichts
- ag-ahaus.nrw.de
Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Verfahren vor dem Familiengericht.
Scheidung
Den Scheidungsantrag muss ein Anwalt stellen (§ 114 FamFG). Dem Antrag kann der andere Ehegatte ohne eigenen Anwalt zustimmen.
Ratgeber lesenSorge und Umgang
Außerhalb eines Scheidungsverfahrens können Sie Anträge zu Sorge und Umgang ohne Anwalt stellen. Verfahren zu Aufenthalt und Umgang des Kindes laufen vorrangig und beschleunigt (§ 155 FamFG). Das Gericht hört das Jugendamt an (§ 162 FamFG).
Ratgeber lesenZuständiges Jugendamt findenVerfahrenskostenhilfe
Wer die Kosten nicht tragen kann und Aussicht auf Erfolg hat, bekommt auf Antrag Verfahrenskostenhilfe (§ 76 FamFG mit §§ 114 ff. ZPO).
Ratgeber lesenGewaltschutz
Gewaltschutzsachen sind Familiensachen (§ 111 Nr. 6 FamFG): Schutzanordnungen und Wohnungszuweisung beantragen Sie beim Familiengericht.
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Welches Familiengericht ist für Vreden zuständig?
Für Vreden (Kreis Borken) ist das Amtsgericht Ahaus zuständig, Sümmermannplatz 1 - 3, 5, 48683 Ahaus, Telefon +49 2561 427-0.
Welche Postleitzahlen gehören zu Vreden?
Zur Gemeinde Vreden gehören die Postleitzahlen 48691. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.
Wann ist das Amtsgericht Ahaus geöffnet?
Servicezeiten: Mo–Fr 8:30–12:30 Uhr, Do zusätzlich 14–15 Uhr.