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Vreden · Kreis Borken · 23.099 Einwohner

Familiengericht für Vreden

Zuständig ist das Amtsgericht Ahaus mit Sitz in Ahaus.

Postleitzahlen in Vreden: 48691

Amtsgericht Ahaus

Anschrift
Amtsgericht Ahaus
Sümmermannplatz 1 - 3, 5
48683 Ahaus
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Servicezeiten
Mo–Fr 8:30–12:30 Uhr, Do zusätzlich 14–15 Uhr
E-Mail (Poststelle)
poststelle@ag-ahaus.nrw.de
Fax
+49 2561 427-311
Postanschrift
Postfach 1161
48681 Ahaus
Website des Gerichts
ag-ahaus.nrw.de

Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Verfahren vor dem Familiengericht.

Häufige Fragen

Welches Familiengericht ist für Vreden zuständig?

Für Vreden (Kreis Borken) ist das Amtsgericht Ahaus zuständig, Sümmermannplatz 1 - 3, 5, 48683 Ahaus, Telefon +49 2561 427-0.

Welche Postleitzahlen gehören zu Vreden?

Zur Gemeinde Vreden gehören die Postleitzahlen 48691. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist das Amtsgericht Ahaus geöffnet?

Servicezeiten: Mo–Fr 8:30–12:30 Uhr, Do zusätzlich 14–15 Uhr.

Ebenfalls im Bezirk des Amtsgericht Ahaus