Familiengerichte.org

Waldkirchen · Landkreis Freyung-Grafenau · 11.356 Einwohner

Familiengericht für Waldkirchen

Zuständig ist das Amtsgericht Freyung mit Sitz in Freyung.

Postleitzahlen in Waldkirchen: 94065

Amtsgericht Freyung

Anschrift
Amtsgericht Freyung
Geyersberger Straße 1
94078 Freyung
Auf der Karte zeigen
Servicezeiten
Mo–Fr 8–12 Uhr
Rechtsantragstelle
Mo–Fr 8–11:30 Uhr und nach Terminvereinbarung
+49 8551 970-0
E-Mail (Poststelle)
poststelle@ag-frg.bayern.de
Fax
+49 9621 962413926
Website des Gerichts
justiz.bayern.de

Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Verfahren vor dem Familiengericht.

Häufige Fragen

Welches Familiengericht ist für Waldkirchen zuständig?

Für Waldkirchen (Landkreis Freyung-Grafenau) ist das Amtsgericht Freyung zuständig, Geyersberger Straße 1, 94078 Freyung, Telefon +49 8551 970-0.

Welche Postleitzahlen gehören zu Waldkirchen?

Zur Gemeinde Waldkirchen gehören die Postleitzahlen 94065. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist das Amtsgericht Freyung geöffnet?

Servicezeiten: Mo–Fr 8–12 Uhr.

Wann ist die Rechtsantragstelle für Waldkirchen geöffnet?

Die Rechtsantragstelle des Amtsgericht Freyung ist Mo–Fr 8–11:30 Uhr und nach Terminvereinbarung erreichbar. Dort können Sie Klagen und Anträge ohne Anwalt zu Protokoll geben.