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Waldkraiburg · Landkreis Mühldorf a. Inn · 25.737 Einwohner

Familiengericht für Waldkraiburg

Zuständig ist das Amtsgericht Mühldorf a. Inn mit Sitz in Mühldorf a. Inn.

Postleitzahlen in Waldkraiburg: 84478

Amtsgericht Mühldorf a. Inn

Anschrift
Amtsgericht Mühldorf a. Inn
Innstraße 1
84453 Mühldorf a. Inn
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Servicezeiten
Mo–Fr 8–12 Uhr
E-Mail (Poststelle)
poststelle@ag-mue.bayern.de
Fax
+49 8631 6106-300
Postanschrift
Postfach 200143
84441 Mühldorf a. Inn
Website des Gerichts
justiz.bayern.de

Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Verfahren vor dem Familiengericht.

Häufige Fragen

Welches Familiengericht ist für Waldkraiburg zuständig?

Für Waldkraiburg (Landkreis Mühldorf a. Inn) ist das Amtsgericht Mühldorf a. Inn zuständig, Innstraße 1, 84453 Mühldorf a. Inn, Telefon +49 8631 6106-0.

Welche Postleitzahlen gehören zu Waldkraiburg?

Zur Gemeinde Waldkraiburg gehören die Postleitzahlen 84478. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist das Amtsgericht Mühldorf a. Inn geöffnet?

Servicezeiten: Mo–Fr 8–12 Uhr.