Wassenberg · Kreis Heinsberg · 19.713 Einwohner
Familiengericht für Wassenberg
Zuständig ist das Amtsgericht Heinsberg mit Sitz in Heinsberg.
Amtsgericht Heinsberg
- Anschrift
- Amtsgericht Heinsberg
Schafhausener Straße 47
52525 Heinsberg
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 2452 109-0
- Servicezeiten
- montags – freitags: 08:30 – 12:30; Donnerstag auch: 13:30 – 15:00
- E-Mail (Poststelle)
- poststelle@ag-heinsberg.nrw.de
- Fax
- +49 2452 109-299
- Postanschrift
52517 Heinsberg- Website des Gerichts
- ag-heinsberg.nrw.de
Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Verfahren vor dem Familiengericht.
Scheidung
Den Scheidungsantrag muss ein Anwalt stellen (§ 114 FamFG). Dem Antrag kann der andere Ehegatte ohne eigenen Anwalt zustimmen.
Ratgeber lesenSorge und Umgang
Außerhalb eines Scheidungsverfahrens können Sie Anträge zu Sorge und Umgang ohne Anwalt stellen. Verfahren zu Aufenthalt und Umgang des Kindes laufen vorrangig und beschleunigt (§ 155 FamFG).
Ratgeber lesenVerfahrenskostenhilfe
Wer die Kosten nicht tragen kann und Aussicht auf Erfolg hat, bekommt auf Antrag Verfahrenskostenhilfe (§ 76 FamFG mit §§ 114 ff. ZPO).
Ratgeber lesenGewaltschutz
Gewaltschutzsachen sind Familiensachen (§ 111 Nr. 6 FamFG): Schutzanordnungen und Wohnungszuweisung beantragen Sie beim Familiengericht.
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Welches Familiengericht ist für Wassenberg zuständig?
Für Wassenberg ist das Amtsgericht Heinsberg zuständig, Schafhausener Straße 47, 52525 Heinsberg, Telefon +49 2452 109-0.