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Weißenhorn · Landkreis Neu-Ulm · 14.186 Einwohner

Familiengericht für Weißenhorn

Zuständig ist das Amtsgericht Neu-Ulm mit Sitz in Neu-Ulm.

Postleitzahlen in Weißenhorn: 89264

Amtsgericht Neu-Ulm

Anschrift
Amtsgericht Neu-Ulm
Schützenstraße 60
89231 Neu-Ulm
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Servicezeiten
Mo–Fr 8–12 Uhr
Rechtsantragstelle
Mo–Fr 8–12 Uhr
+49 731 70793-214
E-Mail (Poststelle)
poststelle@ag-nu.bayern.de
Fax
+49 9621 962410778
Postanschrift
Postfach 2340
89213 Neu-Ulm
Website des Gerichts
justiz.bayern.de

Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Verfahren vor dem Familiengericht.

Häufige Fragen

Welches Familiengericht ist für Weißenhorn zuständig?

Für Weißenhorn (Landkreis Neu-Ulm) ist das Amtsgericht Neu-Ulm zuständig, Schützenstraße 60, 89231 Neu-Ulm, Telefon +49 731 707930.

Welche Postleitzahlen gehören zu Weißenhorn?

Zur Gemeinde Weißenhorn gehören die Postleitzahlen 89264. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist das Amtsgericht Neu-Ulm geöffnet?

Servicezeiten: Mo–Fr 8–12 Uhr.

Wann ist die Rechtsantragstelle für Weißenhorn geöffnet?

Die Rechtsantragstelle des Amtsgericht Neu-Ulm ist Mo–Fr 8–12 Uhr erreichbar. Dort können Sie Klagen und Anträge ohne Anwalt zu Protokoll geben.

Ebenfalls im Bezirk des Amtsgericht Neu-Ulm