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Werdohl · Märkischer Kreis · 17.618 Einwohner

Familiengericht für Werdohl

Zuständig ist das Amtsgericht Altena mit Sitz in Altena.

Amtsgericht Altena

Anschrift
Amtsgericht Altena
Gerichtsstraße 10
58762 Altena
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Servicezeiten
Mo–Fr 8–12 Uhr, Di zusätzlich 13:30–14:30 Uhr
E-Mail (Poststelle)
poststelle@ag-altena.nrw.de
Fax
+49 2352 2018-29
Postanschrift
Postfach 1153
58741 Altena
Website des Gerichts
ag-altena.nrw.de

Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Verfahren vor dem Familiengericht.

Häufige Fragen

Welches Familiengericht ist für Werdohl zuständig?

Für Werdohl ist das Amtsgericht Altena zuständig, Gerichtsstraße 10, 58762 Altena, Telefon +49 2352 2018-0.

Ebenfalls im Bezirk des Amtsgericht Altena