Wietmarschen · Landkreis Grafschaft Bentheim · 12.959 Einwohner
Familiengericht für Wietmarschen
Zuständig ist das Amtsgericht Nordhorn mit Sitz in Nordhorn.
Amtsgericht Nordhorn
- Anschrift
- Amtsgericht Nordhorn
Seilerbahn 15
48529 Nordhorn
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 5921 7010
- Servicezeiten
- Sprechzeiten Mo–Do 9–12 und 14–15:30 Uhr, Fr und vor Feiertagen 9–12 Uhr; Gebäude geöffnet Mo–Do 8–15:30 Uhr, Fr und vor Feiertagen 8–12 Uhr
- E-Mail (Poststelle)
- agnoh-poststelle@justiz.niedersachsen.de
- Fax
- +49 5921 701117
- Postanschrift
- Postfach 11 29
48501 Nordhorn - Website des Gerichts
- amtsgericht-nordhorn.niedersachsen.de
Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Verfahren vor dem Familiengericht.
Scheidung
Den Scheidungsantrag muss ein Anwalt stellen (§ 114 FamFG). Dem Antrag kann der andere Ehegatte ohne eigenen Anwalt zustimmen.
Ratgeber lesenSorge und Umgang
Außerhalb eines Scheidungsverfahrens können Sie Anträge zu Sorge und Umgang ohne Anwalt stellen. Verfahren zu Aufenthalt und Umgang des Kindes laufen vorrangig und beschleunigt (§ 155 FamFG).
Ratgeber lesenVerfahrenskostenhilfe
Wer die Kosten nicht tragen kann und Aussicht auf Erfolg hat, bekommt auf Antrag Verfahrenskostenhilfe (§ 76 FamFG mit §§ 114 ff. ZPO).
Ratgeber lesenGewaltschutz
Gewaltschutzsachen sind Familiensachen (§ 111 Nr. 6 FamFG): Schutzanordnungen und Wohnungszuweisung beantragen Sie beim Familiengericht.
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Welches Familiengericht ist für Wietmarschen zuständig?
Für Wietmarschen ist das Amtsgericht Nordhorn zuständig, Seilerbahn 15, 48529 Nordhorn, Telefon +49 5921 7010.