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Windeck · Rhein-Sieg-Kreis · 19.555 Einwohner

Familiengericht für Windeck

Zuständig ist das Amtsgericht Waldbröl mit Sitz in Waldbröl.

Postleitzahlen in Windeck: 51570

Amtsgericht Waldbröl

Anschrift
Amtsgericht Waldbröl
Gerichtsstraße 1
51545 Waldbröl
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Servicezeiten
Mo–Fr 8–12 Uhr, Do zusätzlich 14–15 Uhr
Rechtsantragstelle
Sprechzeiten wie allgemein, jedoch Beginn um 8:30 Uhr
Fax
+49 2291 795-200
Postanschrift
Postfach 3131
51531 Waldbröl
Website des Gerichts
ag-waldbroel.nrw.de

Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Verfahren vor dem Familiengericht.

Häufige Fragen

Welches Familiengericht ist für Windeck zuständig?

Für Windeck (Rhein-Sieg-Kreis) ist das Amtsgericht Waldbröl zuständig, Gerichtsstraße 1, 51545 Waldbröl, Telefon +49 2291 795-0.

Welche Postleitzahlen gehören zu Windeck?

Zur Gemeinde Windeck gehören die Postleitzahlen 51570. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist das Amtsgericht Waldbröl geöffnet?

Servicezeiten: Mo–Fr 8–12 Uhr, Do zusätzlich 14–15 Uhr.

Wann ist die Rechtsantragstelle für Windeck geöffnet?

Die Rechtsantragstelle des Amtsgericht Waldbröl ist Sprechzeiten wie allgemein, jedoch Beginn um 8:30 Uhr erreichbar. Dort können Sie Klagen und Anträge ohne Anwalt zu Protokoll geben.

Ebenfalls im Bezirk des Amtsgericht Waldbröl