Wülfrath · Kreis Mettmann · 20.731 Einwohner
Familiengericht für Wülfrath
Zuständig ist das Amtsgericht Mettmann mit Sitz in Mettmann.
Amtsgericht Mettmann
- Anschrift
- Amtsgericht Mettmann
Gartenstraße 7
40822 Mettmann
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 2104 774-0
- Servicezeiten
- montags bis freitags: 8:00 bis 12:00; donnerstags zusätzlich: 14:00 bis 15:00
- E-Mail (Poststelle)
- poststelle@ag-mettmann.nrw.de
- Fax
- +49 2104 774-170
- Postanschrift
- Postfach 100765
40807 Mettmann - Website des Gerichts
- ag-mettmann.nrw.de
Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Verfahren vor dem Familiengericht.
Scheidung
Den Scheidungsantrag muss ein Anwalt stellen (§ 114 FamFG). Dem Antrag kann der andere Ehegatte ohne eigenen Anwalt zustimmen.
Ratgeber lesenSorge und Umgang
Außerhalb eines Scheidungsverfahrens können Sie Anträge zu Sorge und Umgang ohne Anwalt stellen. Verfahren zu Aufenthalt und Umgang des Kindes laufen vorrangig und beschleunigt (§ 155 FamFG).
Ratgeber lesenVerfahrenskostenhilfe
Wer die Kosten nicht tragen kann und Aussicht auf Erfolg hat, bekommt auf Antrag Verfahrenskostenhilfe (§ 76 FamFG mit §§ 114 ff. ZPO).
Ratgeber lesenGewaltschutz
Gewaltschutzsachen sind Familiensachen (§ 111 Nr. 6 FamFG): Schutzanordnungen und Wohnungszuweisung beantragen Sie beim Familiengericht.
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Welches Familiengericht ist für Wülfrath zuständig?
Für Wülfrath ist das Amtsgericht Mettmann zuständig, Gartenstraße 7, 40822 Mettmann, Telefon +49 2104 774-0.