Zülpich · Kreis Euskirchen · 21.780 Einwohner
Familiengericht für Zülpich
Zuständig ist das Amtsgericht Euskirchen mit Sitz in Euskirchen.
Amtsgericht Euskirchen
- Anschrift
- Amtsgericht Euskirchen
Kölner Straße 40 - 42
53879 Euskirchen
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 2251 951-0
- Servicezeiten
- Persönliche Vorsprache: Mo–Mi und Fr 8:30–12:30 Uhr, Do 8:30–11:30 und 13:30–14:30 Uhr (Nachlass, Grundbuch, Kirchenaustritte nur nach Terminvereinbarung)
- E-Mail (Poststelle)
- poststelle@ag-euskirchen.nrw.de
- Fax
- +49 2251 951-1900
- Website des Gerichts
- ag-euskirchen.nrw.de
Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Verfahren vor dem Familiengericht.
Scheidung
Den Scheidungsantrag muss ein Anwalt stellen (§ 114 FamFG). Dem Antrag kann der andere Ehegatte ohne eigenen Anwalt zustimmen.
Ratgeber lesenSorge und Umgang
Außerhalb eines Scheidungsverfahrens können Sie Anträge zu Sorge und Umgang ohne Anwalt stellen. Verfahren zu Aufenthalt und Umgang des Kindes laufen vorrangig und beschleunigt (§ 155 FamFG).
Ratgeber lesenVerfahrenskostenhilfe
Wer die Kosten nicht tragen kann und Aussicht auf Erfolg hat, bekommt auf Antrag Verfahrenskostenhilfe (§ 76 FamFG mit §§ 114 ff. ZPO).
Ratgeber lesenGewaltschutz
Gewaltschutzsachen sind Familiensachen (§ 111 Nr. 6 FamFG): Schutzanordnungen und Wohnungszuweisung beantragen Sie beim Familiengericht.
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Welches Familiengericht ist für Zülpich zuständig?
Für Zülpich ist das Amtsgericht Euskirchen zuständig, Kölner Straße 40 - 42, 53879 Euskirchen, Telefon +49 2251 951-0.