Sachsen
Amtsgericht Freiberg
Zuständig für 22 Städte und Gemeinden mit rund 125.644 Einwohnern.
Kontakt
- Anschrift
- Amtsgericht Freiberg
Heinrich-Heine-Straße 15
09599 Freiberg
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 3731 358-90
- E-Mail (Poststelle)
- verwaltung@agfg.justiz.sachsen.de
- Fax
- +49 3731 358-9205
- Website des Gerichts
- justiz.sachsen.de
Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.
Gerichtsbezirk
Für diese Orte ist das Amtsgericht Freiberg zuständig, festgelegt in § 1 Sächsisches Justizgesetz mit Anlage.
- Freiberg41.519 Einw.
- Flöha10.183 Einw.
- Brand-Erbisdorf8.797 Einw.
- Oederan7.569 Einw.
- Bobritzsch-Hilbersdorf5.647 Einw.
- Großschirma5.217 Einw.
- Halsbrücke4.999 Einw.
- Niederwiesa4.712 Einw.
- Augustusburg4.379 Einw.
- Eppendorf3.787 Einw.
- Leubsdorf3.178 Einw.
- Oberschöna3.157 Einw.
- Reinsberg2.777 Einw.
- Frauenstein2.656 Einw.
- Lichtenberg/Erzgeb.2.624 Einw.
- Neuhausen/Erzgeb.2.448 Einw.
- Weißenborn/Erzgeb.2.425 Einw.
- Großhartmannsdorf2.359 Einw.
- Mulda/Sa.2.358 Einw.
- Rechenberg-Bienenmühle1.759 Einw.
- Sayda1.659 Einw.
- Dorfchemnitz1.435 Einw.
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Verfahren vor dem Familiengericht.
Scheidung
Den Scheidungsantrag muss ein Anwalt stellen (§ 114 FamFG). Dem Antrag kann der andere Ehegatte ohne eigenen Anwalt zustimmen.
Ratgeber lesenSorge und Umgang
Außerhalb eines Scheidungsverfahrens können Sie Anträge zu Sorge und Umgang ohne Anwalt stellen. Verfahren zu Aufenthalt und Umgang des Kindes laufen vorrangig und beschleunigt (§ 155 FamFG).
Ratgeber lesenVerfahrenskostenhilfe
Wer die Kosten nicht tragen kann und Aussicht auf Erfolg hat, bekommt auf Antrag Verfahrenskostenhilfe (§ 76 FamFG mit §§ 114 ff. ZPO).
Ratgeber lesenGewaltschutz
Gewaltschutzsachen sind Familiensachen (§ 111 Nr. 6 FamFG): Schutzanordnungen und Wohnungszuweisung beantragen Sie beim Familiengericht.
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Wie erreiche ich das Amtsgericht Freiberg?
Anschrift: Heinrich-Heine-Straße 15, 09599 Freiberg. Telefon: +49 3731 358-90. E-Mail (Poststelle): verwaltung@agfg.justiz.sachsen.de. Klagen und fristgebundene Schriftsätze bitte nicht per einfacher E-Mail einreichen.
Für welche Orte ist das Amtsgericht Freiberg zuständig?
Für 22 Städte und Gemeinden, darunter Freiberg, Flöha, Brand-Erbisdorf, Oederan, Bobritzsch-Hilbersdorf, Großschirma, Halsbrücke, Niederwiesa und weitere.
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