Sachsen
Amtsgericht Riesa
Zuständig für 16 Städte und Gemeinden mit rund 94.879 Einwohnern.
Kontakt
- Anschrift
- Amtsgericht Riesa
Lauchhammerstraße 10
01591 Riesa
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 3525 745-10
- Servicezeiten
- Mo, Mi, Do 9:00–12:00 und 13:00–15:30 Uhr; Di 9:00–12:00 und 13:00–17:30 Uhr; Fr 9:00–12:00 Uhr
- E-Mail (Poststelle)
- verwaltung@agrie.justiz.sachsen.de
- Fax
- +49 3525 745-111
- Website des Gerichts
- justiz.sachsen.de
Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.
Gerichtsbezirk
Für diese Orte ist das Amtsgericht Riesa zuständig, festgelegt in § 1 Sächsisches Justizgesetz mit Anlage.
- Riesa29.373 Einw.
- Großenhain18.183 Einw.
- Gröditz6.752 Einw.
- Zeithain5.565 Einw.
- Nünchritz5.339 Einw.
- Ebersbach4.326 Einw.
- Thiendorf3.661 Einw.
- Strehla3.644 Einw.
- Priestewitz3.094 Einw.
- Stauchitz2.966 Einw.
- Lampertswalde2.506 Einw.
- Röderaue2.413 Einw.
- Hirschstein1.945 Einw.
- Glaubitz1.886 Einw.
- Schönfeld1.680 Einw.
- Wülknitz1.546 Einw.
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Verfahren vor dem Familiengericht.
Scheidung
Den Scheidungsantrag muss ein Anwalt stellen (§ 114 FamFG). Dem Antrag kann der andere Ehegatte ohne eigenen Anwalt zustimmen.
Ratgeber lesenSorge und Umgang
Außerhalb eines Scheidungsverfahrens können Sie Anträge zu Sorge und Umgang ohne Anwalt stellen. Verfahren zu Aufenthalt und Umgang des Kindes laufen vorrangig und beschleunigt (§ 155 FamFG).
Ratgeber lesenVerfahrenskostenhilfe
Wer die Kosten nicht tragen kann und Aussicht auf Erfolg hat, bekommt auf Antrag Verfahrenskostenhilfe (§ 76 FamFG mit §§ 114 ff. ZPO).
Ratgeber lesenGewaltschutz
Gewaltschutzsachen sind Familiensachen (§ 111 Nr. 6 FamFG): Schutzanordnungen und Wohnungszuweisung beantragen Sie beim Familiengericht.
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Wie erreiche ich das Amtsgericht Riesa?
Anschrift: Lauchhammerstraße 10, 01591 Riesa. Telefon: +49 3525 745-10. Servicezeiten: Mo, Mi, Do 9:00–12:00 und 13:00–15:30 Uhr; Di 9:00–12:00 und 13:00–17:30 Uhr; Fr 9:00–12:00 Uhr. E-Mail (Poststelle): verwaltung@agrie.justiz.sachsen.de. Klagen und fristgebundene Schriftsätze bitte nicht per einfacher E-Mail einreichen.
Für welche Orte ist das Amtsgericht Riesa zuständig?
Für 16 Städte und Gemeinden, darunter Riesa, Großenhain, Gröditz, Zeithain, Nünchritz, Ebersbach, Thiendorf, Strehla und weitere.
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