Familiengerichte.org

Bayern

Amtsgericht Hersbruck

Zuständig für 27 Städte und Gemeinden mit rund 168.813 Einwohnern. Familiensachen und Adoptionen werden im Gebäude Amtsgericht III, Schloßplatz 3, 91217 Hersbruck bearbeitet.

Kontakt

Anschrift
Amtsgericht Hersbruck
Schloßplatz 1
91217 Hersbruck
Auf der Karte zeigen
Servicezeiten
Öffnungszeiten Mo–Do 8–16 Uhr, Fr 8–14 Uhr; Sprechzeiten (auch telefonisch) Mo–Fr 8–12 Uhr
E-Mail (Poststelle)
poststelle@ag-heb.bayern.de
Fax
+49 9621 962414036
Website des Gerichts
justiz.bayern.de

Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Gerichtsbezirk

Für diese Orte ist das Amtsgericht Hersbruck zuständig, festgelegt in Art. 5 Abs. 2 Bayerisches Gerichtsorganisationsgesetz.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Verfahren vor dem Familiengericht.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Amtsgericht Hersbruck?

Anschrift: Schloßplatz 1, 91217 Hersbruck. Telefon: +49 9151 733-0. Servicezeiten: Öffnungszeiten Mo–Do 8–16 Uhr, Fr 8–14 Uhr; Sprechzeiten (auch telefonisch) Mo–Fr 8–12 Uhr. E-Mail (Poststelle): poststelle@ag-heb.bayern.de. Klagen und fristgebundene Schriftsätze bitte nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Für welche Orte ist das Amtsgericht Hersbruck zuständig?

Für 27 Städte und Gemeinden, darunter Lauf a. d. Pegnitz, Altdorf b. Nürnberg, Feucht, Röthenbach a. d. Pegnitz, Hersbruck, Burgthann, Schwaig b. Nürnberg, Schnaittach und weitere.

Weitere Familiengerichte in Bayern