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Lauf a. d. Pegnitz · Landkreis Nürnberger Land · 26.106 Einwohner

Familiengericht für Lauf a. d. Pegnitz

Zuständig ist das Amtsgericht Hersbruck mit Sitz in Hersbruck.

Postleitzahlen in Lauf a. d. Pegnitz: 91207

Amtsgericht Hersbruck

Anschrift
Amtsgericht Hersbruck
Schloßplatz 1
91217 Hersbruck
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Servicezeiten
Öffnungszeiten Mo–Do 8–16 Uhr, Fr 8–14 Uhr; Sprechzeiten (auch telefonisch) Mo–Fr 8–12 Uhr
E-Mail (Poststelle)
poststelle@ag-heb.bayern.de
Fax
+49 9621 962414036
Website des Gerichts
justiz.bayern.de

Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Verfahren vor dem Familiengericht.

Häufige Fragen

Welches Familiengericht ist für Lauf a. d. Pegnitz zuständig?

Für Lauf a. d. Pegnitz (Landkreis Nürnberger Land) ist das Amtsgericht Hersbruck zuständig, Schloßplatz 1, 91217 Hersbruck, Telefon +49 9151 733-0.

Welche Postleitzahlen gehören zu Lauf a. d. Pegnitz?

Zur Gemeinde Lauf a. d. Pegnitz gehören die Postleitzahlen 91207. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist das Amtsgericht Hersbruck geöffnet?

Servicezeiten: Öffnungszeiten Mo–Do 8–16 Uhr, Fr 8–14 Uhr; Sprechzeiten (auch telefonisch) Mo–Fr 8–12 Uhr.

Ebenfalls im Bezirk des Amtsgericht Hersbruck