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Nordrhein-Westfalen

Amtsgericht Moers

Zuständig für 2 Städte und Gemeinden mit rund 128.643 Einwohnern.

Kontakt

Anschrift
Amtsgericht Moers
Haagstraße 7
47441 Moers
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Rechtsantragstelle
Mo–Fr 8:30–12:30, Do 14:00–15:00 und nach Vereinbarung (Sprechzeiten auch für die Rechtsantragsstelle)
E-Mail (Poststelle)
poststelle@ag-moers.nrw.de
Fax
+49 2841 1806-3014
Postanschrift
Postfach 10 11 40
47401 Moers
Website des Gerichts
ag-moers.nrw.de

Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Gerichtsbezirk

Für diese Orte ist das Amtsgericht Moers zuständig, festgelegt in § 21 Justizgesetz NRW mit Anlage 1 und § 7 Justizzuständigkeitsverordnung.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Verfahren vor dem Familiengericht.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Amtsgericht Moers?

Anschrift: Haagstraße 7, 47441 Moers. Telefon: +49 2841 1806-0. E-Mail (Poststelle): poststelle@ag-moers.nrw.de. Klagen und fristgebundene Schriftsätze bitte nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Für welche Orte ist das Amtsgericht Moers zuständig?

Für 2 Städte und Gemeinden, darunter Moers, Neukirchen-Vluyn.

Hat das Amtsgericht Moers eine Rechtsantragstelle?

Ja. Zeiten: Mo–Fr 8:30–12:30, Do 14:00–15:00 und nach Vereinbarung (Sprechzeiten auch für die Rechtsantragsstelle). Dort können Sie Klagen und Anträge zu Protokoll geben, soweit kein Anwaltszwang besteht.

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