Familiengerichte.org

Neukirchen-Vluyn · Kreis Wesel · 27.140 Einwohner

Familiengericht für Neukirchen-Vluyn

Zuständig ist das Amtsgericht Moers mit Sitz in Moers.

Postleitzahlen in Neukirchen-Vluyn: 47506

Amtsgericht Moers

Anschrift
Amtsgericht Moers
Haagstraße 7
47441 Moers
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Servicezeiten
Mo–Fr 8:30–12:30 Uhr, Do zusätzlich 14–15 Uhr und nach Vereinbarung
Rechtsantragstelle
Mo–Fr 8:30–12:30, Do 14:00–15:00 und nach Vereinbarung (Sprechzeiten auch für die Rechtsantragsstelle)
E-Mail (Poststelle)
poststelle@ag-moers.nrw.de
Fax
+49 2841 1806-3014
Postanschrift
Postfach 10 11 40
47401 Moers
Website des Gerichts
ag-moers.nrw.de

Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Verfahren vor dem Familiengericht.

Häufige Fragen

Welches Familiengericht ist für Neukirchen-Vluyn zuständig?

Für Neukirchen-Vluyn (Kreis Wesel) ist das Amtsgericht Moers zuständig, Haagstraße 7, 47441 Moers, Telefon +49 2841 1806-0.

Welche Postleitzahlen gehören zu Neukirchen-Vluyn?

Zur Gemeinde Neukirchen-Vluyn gehören die Postleitzahlen 47506. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist das Amtsgericht Moers geöffnet?

Servicezeiten: Mo–Fr 8:30–12:30 Uhr, Do zusätzlich 14–15 Uhr und nach Vereinbarung.

Wann ist die Rechtsantragstelle für Neukirchen-Vluyn geöffnet?

Die Rechtsantragstelle des Amtsgericht Moers ist Mo–Fr 8:30–12:30, Do 14:00–15:00 und nach Vereinbarung (Sprechzeiten auch für die Rechtsantragsstelle) erreichbar. Dort können Sie Klagen und Anträge ohne Anwalt zu Protokoll geben.