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Schleswig-Holstein

Amtsgericht Neumünster

Zuständig für 31 Städte und Gemeinden mit rund 132.513 Einwohnern.

Kontakt

Anschrift
Amtsgericht Neumünster
Boostedter Straße 26
24534 Neumünster
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Servicezeiten
Mo–Fr 8:30–12 Uhr; nachmittags nach telefonischer Vereinbarung
Fax
+49 4321 940-299
Website des Gerichts
schleswig-holstein.de

Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Gerichtsbezirk

Für diese Orte ist das Amtsgericht Neumünster zuständig, festgelegt in §§ 3, 30 Landesjustizgesetz Schleswig-Holstein mit Anlage 1.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Verfahren vor dem Familiengericht.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Amtsgericht Neumünster?

Anschrift: Boostedter Straße 26, 24534 Neumünster. Telefon: +49 4321 940-0. Servicezeiten: Mo–Fr 8:30–12 Uhr; nachmittags nach telefonischer Vereinbarung. E-Mail (Poststelle): verwaltung@ag-neumuenster.landsh.de. Klagen und fristgebundene Schriftsätze bitte nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Für welche Orte ist das Amtsgericht Neumünster zuständig?

Für 31 Städte und Gemeinden, darunter Neumünster, Bad Bramstedt, Boostedt, Aukrug, Großenaspe, Lentföhrden, Wasbek, Bönebüttel und weitere.

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