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Schleswig-Holstein

Amtsgericht Rendsburg

Zuständig für 97 Städte und Gemeinden mit rund 147.006 Einwohnern.

Kontakt

Anschrift
Amtsgericht Rendsburg
Königstraße 17
24768 Rendsburg
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Servicezeiten
Mo–Fr 8:30–12 Uhr und nachmittags bis 16 Uhr, möglichst nach vorheriger telefonischer Vereinbarung
Rechtsantragstelle
Mo–Do 8:30–12 Uhr sowie nachmittags bis 15:30 Uhr, möglichst nach vorheriger telefonischer Vereinbarung
+49 4331 139-252
Fax
+49 4331 139-200
Website des Gerichts
schleswig-holstein.de

Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Gerichtsbezirk

Für diese Orte ist das Amtsgericht Rendsburg zuständig, festgelegt in §§ 3, 30 Landesjustizgesetz Schleswig-Holstein mit Anlage 1.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Verfahren vor dem Familiengericht.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Amtsgericht Rendsburg?

Anschrift: Königstraße 17, 24768 Rendsburg. Telefon: +49 4331 139-0. Servicezeiten: Mo–Fr 8:30–12 Uhr und nachmittags bis 16 Uhr, möglichst nach vorheriger telefonischer Vereinbarung. E-Mail (Poststelle): verwaltung@ag-rendsburg.landsh.de. Klagen und fristgebundene Schriftsätze bitte nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Für welche Orte ist das Amtsgericht Rendsburg zuständig?

Für 97 Städte und Gemeinden, darunter Rendsburg, Büdelsdorf, Bordesholm, Flintbek, Nortorf, Fockbek, Hohenwestedt, Osterrönfeld und weitere.

Hat das Amtsgericht Rendsburg eine Rechtsantragstelle?

Ja. Zeiten: Mo–Do 8:30–12 Uhr sowie nachmittags bis 15:30 Uhr, möglichst nach vorheriger telefonischer Vereinbarung. Telefon: +49 4331 139-252. Dort können Sie Klagen und Anträge zu Protokoll geben, soweit kein Anwaltszwang besteht.

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