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Rheinland-Pfalz

Amtsgericht Neustadt an der Weinstraße

Zuständig für 9 Städte und Gemeinden mit rund 85.583 Einwohnern.

Kontakt

Anschrift
Amtsgericht Neustadt an der Weinstraße
Robert-Stolz-Straße 20
67433 Neustadt an der Weinstraße
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Servicezeiten
Mo–Fr 9–12 Uhr
Rechtsantragstelle
Di, Do, Fr 9–11:30 Uhr
E-Mail (Poststelle)
agnw@zw.mjv.rlp.de
Fax
+49 6321 401-291
Website des Gerichts
agnw.justiz.rlp.de

Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Gerichtsbezirk

Für diese Orte ist das Amtsgericht Neustadt an der Weinstraße zuständig, festgelegt in § 6 Gerichtsorganisationsgesetz Rheinland-Pfalz.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Verfahren vor dem Familiengericht.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Amtsgericht Neustadt an der Weinstraße?

Anschrift: Robert-Stolz-Straße 20, 67433 Neustadt an der Weinstraße. Telefon: +49 6321 401-0. Servicezeiten: Mo–Fr 9–12 Uhr. E-Mail (Poststelle): agnw@zw.mjv.rlp.de. Klagen und fristgebundene Schriftsätze bitte nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Für welche Orte ist das Amtsgericht Neustadt an der Weinstraße zuständig?

Für 9 Städte und Gemeinden, darunter Neustadt an der Weinstraße, Haßloch, Lambrecht (Pfalz), Elmstein, Weidenthal, Esthal, Lindenberg, Frankeneck und weitere.

Hat das Amtsgericht Neustadt an der Weinstraße eine Rechtsantragstelle?

Ja. Zeiten: Di, Do, Fr 9–11:30 Uhr. Dort können Sie Klagen und Anträge zu Protokoll geben, soweit kein Anwaltszwang besteht.

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