Haßloch · Landkreis Bad Dürkheim · 20.396 Einwohner
Familiengericht für Haßloch
Zuständig ist das Amtsgericht Neustadt an der Weinstraße mit Sitz in Neustadt an der Weinstraße.
Amtsgericht Neustadt an der Weinstraße
- Anschrift
- Amtsgericht Neustadt an der Weinstraße
Robert-Stolz-Straße 20
67433 Neustadt an der Weinstraße
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 6321 401-0
- Servicezeiten
- Mo–Fr 9–12 Uhr
- Rechtsantragstelle
- Di, Do, Fr 9–11:30 Uhr
- E-Mail (Poststelle)
- agnw@zw.mjv.rlp.de
- Fax
- +49 6321 401-291
- Website des Gerichts
- agnw.justiz.rlp.de
Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Verfahren vor dem Familiengericht.
Scheidung
Den Scheidungsantrag muss ein Anwalt stellen (§ 114 FamFG). Dem Antrag kann der andere Ehegatte ohne eigenen Anwalt zustimmen.
Ratgeber lesenSorge und Umgang
Außerhalb eines Scheidungsverfahrens können Sie Anträge zu Sorge und Umgang ohne Anwalt stellen. Verfahren zu Aufenthalt und Umgang des Kindes laufen vorrangig und beschleunigt (§ 155 FamFG).
Ratgeber lesenVerfahrenskostenhilfe
Wer die Kosten nicht tragen kann und Aussicht auf Erfolg hat, bekommt auf Antrag Verfahrenskostenhilfe (§ 76 FamFG mit §§ 114 ff. ZPO).
Ratgeber lesenGewaltschutz
Gewaltschutzsachen sind Familiensachen (§ 111 Nr. 6 FamFG): Schutzanordnungen und Wohnungszuweisung beantragen Sie beim Familiengericht.
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Welches Familiengericht ist für Haßloch zuständig?
Für Haßloch ist das Amtsgericht Neustadt an der Weinstraße zuständig, Robert-Stolz-Straße 20, 67433 Neustadt an der Weinstraße, Telefon +49 6321 401-0.
Wann ist die Rechtsantragstelle für Haßloch geöffnet?
Die Rechtsantragstelle des Amtsgericht Neustadt an der Weinstraße ist Di, Do, Fr 9–11:30 Uhr erreichbar.