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Haßloch · Landkreis Bad Dürkheim · 20.396 Einwohner

Familiengericht für Haßloch

Zuständig ist das Amtsgericht Neustadt an der Weinstraße mit Sitz in Neustadt an der Weinstraße.

Amtsgericht Neustadt an der Weinstraße

Anschrift
Amtsgericht Neustadt an der Weinstraße
Robert-Stolz-Straße 20
67433 Neustadt an der Weinstraße
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Servicezeiten
Mo–Fr 9–12 Uhr
Rechtsantragstelle
Di, Do, Fr 9–11:30 Uhr
E-Mail (Poststelle)
agnw@zw.mjv.rlp.de
Fax
+49 6321 401-291
Website des Gerichts
agnw.justiz.rlp.de

Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Verfahren vor dem Familiengericht.

Häufige Fragen

Welches Familiengericht ist für Haßloch zuständig?

Für Haßloch ist das Amtsgericht Neustadt an der Weinstraße zuständig, Robert-Stolz-Straße 20, 67433 Neustadt an der Weinstraße, Telefon +49 6321 401-0.

Wann ist die Rechtsantragstelle für Haßloch geöffnet?

Die Rechtsantragstelle des Amtsgericht Neustadt an der Weinstraße ist Di, Do, Fr 9–11:30 Uhr erreichbar.