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Bayern

Amtsgericht Schwandorf

Zuständig für 33 Städte und Gemeinden mit rund 149.312 Einwohnern.

Kontakt

Anschrift
Amtsgericht Schwandorf
Kreuzbergstraße 19
92421 Schwandorf
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Servicezeiten
Mo–Fr 8–12 Uhr
Rechtsantragstelle
Mo–Fr 8–12 Uhr
E-Mail (Poststelle)
poststelle@ag-sad.bayern.de
Website des Gerichts
justiz.bayern.de

Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Gerichtsbezirk

Für diese Orte ist das Amtsgericht Schwandorf zuständig, festgelegt in Art. 5 Abs. 2 Bayerisches Gerichtsorganisationsgesetz.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Verfahren vor dem Familiengericht.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Amtsgericht Schwandorf?

Anschrift: Kreuzbergstraße 19, 92421 Schwandorf. Telefon: +49 9431 383-0. Servicezeiten: Mo–Fr 8–12 Uhr. E-Mail (Poststelle): poststelle@ag-sad.bayern.de. Klagen und fristgebundene Schriftsätze bitte nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Für welche Orte ist das Amtsgericht Schwandorf zuständig?

Für 33 Städte und Gemeinden, darunter Schwandorf, Burglengenfeld, Maxhütte-Haidhof, Nittenau, Neunburg vorm Wald, Teublitz, Nabburg, Schwarzenfeld und weitere.

Hat das Amtsgericht Schwandorf eine Rechtsantragstelle?

Ja. Zeiten: Mo–Fr 8–12 Uhr. Dort können Sie Klagen und Anträge zu Protokoll geben, soweit kein Anwaltszwang besteht.

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