Alzenau · Landkreis Aschaffenburg · 18.034 Einwohner
Familiengericht für Alzenau
Zuständig ist das Amtsgericht Aschaffenburg mit Sitz in Aschaffenburg.
Amtsgericht Aschaffenburg
- Anschrift
- Amtsgericht Aschaffenburg
Erthalstraße 3
63739 Aschaffenburg
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 6021 398-0
- Servicezeiten
- Mo–Fr 8–12 Uhr
- Rechtsantragstelle
- Mo–Fr 8–11 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung
+49 6021 398-1007 - E-Mail (Poststelle)
- poststelle@ag-ab.bayern.de
- Fax
- +49 9621 962410338
- Postanschrift
- Postfach 101349
63709 Aschaffenburg - Website des Gerichts
- justiz.bayern.de
Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Verfahren vor dem Familiengericht.
Scheidung
Den Scheidungsantrag muss ein Anwalt stellen (§ 114 FamFG). Dem Antrag kann der andere Ehegatte ohne eigenen Anwalt zustimmen.
Ratgeber lesenSorge und Umgang
Außerhalb eines Scheidungsverfahrens können Sie Anträge zu Sorge und Umgang ohne Anwalt stellen. Verfahren zu Aufenthalt und Umgang des Kindes laufen vorrangig und beschleunigt (§ 155 FamFG).
Ratgeber lesenVerfahrenskostenhilfe
Wer die Kosten nicht tragen kann und Aussicht auf Erfolg hat, bekommt auf Antrag Verfahrenskostenhilfe (§ 76 FamFG mit §§ 114 ff. ZPO).
Ratgeber lesenGewaltschutz
Gewaltschutzsachen sind Familiensachen (§ 111 Nr. 6 FamFG): Schutzanordnungen und Wohnungszuweisung beantragen Sie beim Familiengericht.
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Welches Familiengericht ist für Alzenau zuständig?
Für Alzenau ist das Amtsgericht Aschaffenburg zuständig, Erthalstraße 3, 63739 Aschaffenburg, Telefon +49 6021 398-0.
Wann ist die Rechtsantragstelle für Alzenau geöffnet?
Die Rechtsantragstelle des Amtsgericht Aschaffenburg ist Mo–Fr 8–11 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung erreichbar.