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Großostheim · Landkreis Aschaffenburg · 15.873 Einwohner

Familiengericht für Großostheim

Zuständig ist das Amtsgericht Aschaffenburg mit Sitz in Aschaffenburg.

Postleitzahlen in Großostheim: 63762

Amtsgericht Aschaffenburg

Anschrift
Amtsgericht Aschaffenburg
Erthalstraße 3
63739 Aschaffenburg
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Servicezeiten
Mo–Fr 8–12 Uhr
Rechtsantragstelle
Mo–Fr 8–11 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung
+49 6021 398-1007
E-Mail (Poststelle)
poststelle@ag-ab.bayern.de
Fax
+49 9621 962410338
Postanschrift
Postfach 101349
63709 Aschaffenburg
Website des Gerichts
justiz.bayern.de

Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Verfahren vor dem Familiengericht.

Häufige Fragen

Welches Familiengericht ist für Großostheim zuständig?

Für Großostheim (Landkreis Aschaffenburg) ist das Amtsgericht Aschaffenburg zuständig, Erthalstraße 3, 63739 Aschaffenburg, Telefon +49 6021 398-0.

Welche Postleitzahlen gehören zu Großostheim?

Zur Gemeinde Großostheim gehören die Postleitzahlen 63762. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist das Amtsgericht Aschaffenburg geöffnet?

Servicezeiten: Mo–Fr 8–12 Uhr.

Wann ist die Rechtsantragstelle für Großostheim geöffnet?

Die Rechtsantragstelle des Amtsgericht Aschaffenburg ist Mo–Fr 8–11 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung erreichbar. Dort können Sie Klagen und Anträge ohne Anwalt zu Protokoll geben.

Ebenfalls im Bezirk des Amtsgericht Aschaffenburg