Büdelsdorf · Kreis Rendsburg-Eckernförde · 10.417 Einwohner
Familiengericht für Büdelsdorf
Zuständig ist das Amtsgericht Rendsburg mit Sitz in Rendsburg.
Amtsgericht Rendsburg
- Anschrift
- Amtsgericht Rendsburg
Königstraße 17
24768 Rendsburg
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 4331 139-0
- Servicezeiten
- Mo–Fr 8:30–12 Uhr und nachmittags bis 16 Uhr, möglichst nach vorheriger telefonischer Vereinbarung
- Rechtsantragstelle
- Mo–Do 8:30–12 Uhr sowie nachmittags bis 15:30 Uhr, möglichst nach vorheriger telefonischer Vereinbarung
+49 4331 139-252 - E-Mail (Poststelle)
- verwaltung@ag-rendsburg.landsh.de
- Fax
- +49 4331 139-200
- Website des Gerichts
- schleswig-holstein.de
Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Verfahren vor dem Familiengericht.
Scheidung
Den Scheidungsantrag muss ein Anwalt stellen (§ 114 FamFG). Dem Antrag kann der andere Ehegatte ohne eigenen Anwalt zustimmen.
Ratgeber lesenSorge und Umgang
Außerhalb eines Scheidungsverfahrens können Sie Anträge zu Sorge und Umgang ohne Anwalt stellen. Verfahren zu Aufenthalt und Umgang des Kindes laufen vorrangig und beschleunigt (§ 155 FamFG).
Ratgeber lesenVerfahrenskostenhilfe
Wer die Kosten nicht tragen kann und Aussicht auf Erfolg hat, bekommt auf Antrag Verfahrenskostenhilfe (§ 76 FamFG mit §§ 114 ff. ZPO).
Ratgeber lesenGewaltschutz
Gewaltschutzsachen sind Familiensachen (§ 111 Nr. 6 FamFG): Schutzanordnungen und Wohnungszuweisung beantragen Sie beim Familiengericht.
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Welches Familiengericht ist für Büdelsdorf zuständig?
Für Büdelsdorf ist das Amtsgericht Rendsburg zuständig, Königstraße 17, 24768 Rendsburg, Telefon +49 4331 139-0.
Wann ist die Rechtsantragstelle für Büdelsdorf geöffnet?
Die Rechtsantragstelle des Amtsgericht Rendsburg ist Mo–Do 8:30–12 Uhr sowie nachmittags bis 15:30 Uhr, möglichst nach vorheriger telefonischer Vereinbarung erreichbar.