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Burgkirchen a. d. Alz · Landkreis Altötting · 11.006 Einwohner

Familiengericht für Burgkirchen a. d. Alz

Zuständig ist das Amtsgericht Altötting mit Sitz in Altötting.

Postleitzahlen in Burgkirchen a. d. Alz: 84508

Amtsgericht Altötting

Anschrift
Amtsgericht Altötting
Traunsteiner Straße 1a
84503 Altötting
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Servicezeiten
Mo–Fr 8–12 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung
Rechtsantragstelle
Mo–Do 8–12 Uhr, Fr 8–11 Uhr
E-Mail (Poststelle)
poststelle@ag-aoe.bayern.de
Fax
+49 9621 962414330
Postanschrift
Postfach 13 65
84497 Altötting
Website des Gerichts
justiz.bayern.de

Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Verfahren vor dem Familiengericht.

Häufige Fragen

Welches Familiengericht ist für Burgkirchen a. d. Alz zuständig?

Für Burgkirchen a. d. Alz (Landkreis Altötting) ist das Amtsgericht Altötting zuständig, Traunsteiner Straße 1a, 84503 Altötting, Telefon +49 8671 5060-0.

Welche Postleitzahlen gehören zu Burgkirchen a. d. Alz?

Zur Gemeinde Burgkirchen a. d. Alz gehören die Postleitzahlen 84508. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist das Amtsgericht Altötting geöffnet?

Servicezeiten: Mo–Fr 8–12 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung.

Wann ist die Rechtsantragstelle für Burgkirchen a. d. Alz geöffnet?

Die Rechtsantragstelle des Amtsgericht Altötting ist Mo–Do 8–12 Uhr, Fr 8–11 Uhr erreichbar. Dort können Sie Klagen und Anträge ohne Anwalt zu Protokoll geben.

Ebenfalls im Bezirk des Amtsgericht Altötting