Murnau a. Staffelsee · Landkreis Garmisch-Partenkirchen · 11.994 Einwohner
Familiengericht für Murnau a. Staffelsee
Zuständig ist das Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen mit Sitz in Garmisch-Partenkirchen.
Postleitzahlen in Murnau a. Staffelsee: 82418
Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen
- Anschrift
- Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen
Rathausplatz 11
82467 Garmisch-Partenkirchen
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 8821 928-0
- Servicezeiten
- Mo–Fr 8–12 Uhr
- Rechtsantragstelle
- Mo–Fr 8–11:30 Uhr sowie nach Vereinbarung
+49 8821 928-134 - E-Mail (Poststelle)
- poststelle@ag-gap.bayern.de
- Fax
- +49 8821 928-100
- Website des Gerichts
- justiz.bayern.de
Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Verfahren vor dem Familiengericht.
Scheidung
Den Scheidungsantrag muss ein Anwalt stellen (§ 114 FamFG). Dem Antrag kann der andere Ehegatte ohne eigenen Anwalt zustimmen.
Ratgeber lesenSorge und Umgang
Außerhalb eines Scheidungsverfahrens können Sie Anträge zu Sorge und Umgang ohne Anwalt stellen. Verfahren zu Aufenthalt und Umgang des Kindes laufen vorrangig und beschleunigt (§ 155 FamFG). Das Gericht hört das Jugendamt an (§ 162 FamFG).
Ratgeber lesenZuständiges Jugendamt findenVerfahrenskostenhilfe
Wer die Kosten nicht tragen kann und Aussicht auf Erfolg hat, bekommt auf Antrag Verfahrenskostenhilfe (§ 76 FamFG mit §§ 114 ff. ZPO).
Ratgeber lesenGewaltschutz
Gewaltschutzsachen sind Familiensachen (§ 111 Nr. 6 FamFG): Schutzanordnungen und Wohnungszuweisung beantragen Sie beim Familiengericht.
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Welches Familiengericht ist für Murnau a. Staffelsee zuständig?
Für Murnau a. Staffelsee (Landkreis Garmisch-Partenkirchen) ist das Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen zuständig, Rathausplatz 11, 82467 Garmisch-Partenkirchen, Telefon +49 8821 928-0.
Welche Postleitzahlen gehören zu Murnau a. Staffelsee?
Zur Gemeinde Murnau a. Staffelsee gehören die Postleitzahlen 82418. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.
Wann ist das Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen geöffnet?
Servicezeiten: Mo–Fr 8–12 Uhr.
Wann ist die Rechtsantragstelle für Murnau a. Staffelsee geöffnet?
Die Rechtsantragstelle des Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen ist Mo–Fr 8–11:30 Uhr sowie nach Vereinbarung erreichbar. Dort können Sie Klagen und Anträge ohne Anwalt zu Protokoll geben.