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Murnau a. Staffelsee · Landkreis Garmisch-Partenkirchen · 11.994 Einwohner

Familiengericht für Murnau a. Staffelsee

Zuständig ist das Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen mit Sitz in Garmisch-Partenkirchen.

Postleitzahlen in Murnau a. Staffelsee: 82418

Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen

Anschrift
Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen
Rathausplatz 11
82467 Garmisch-Partenkirchen
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Servicezeiten
Mo–Fr 8–12 Uhr
Rechtsantragstelle
Mo–Fr 8–11:30 Uhr sowie nach Vereinbarung
+49 8821 928-134
E-Mail (Poststelle)
poststelle@ag-gap.bayern.de
Fax
+49 8821 928-100
Website des Gerichts
justiz.bayern.de

Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Verfahren vor dem Familiengericht.

Häufige Fragen

Welches Familiengericht ist für Murnau a. Staffelsee zuständig?

Für Murnau a. Staffelsee (Landkreis Garmisch-Partenkirchen) ist das Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen zuständig, Rathausplatz 11, 82467 Garmisch-Partenkirchen, Telefon +49 8821 928-0.

Welche Postleitzahlen gehören zu Murnau a. Staffelsee?

Zur Gemeinde Murnau a. Staffelsee gehören die Postleitzahlen 82418. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist das Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen geöffnet?

Servicezeiten: Mo–Fr 8–12 Uhr.

Wann ist die Rechtsantragstelle für Murnau a. Staffelsee geöffnet?

Die Rechtsantragstelle des Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen ist Mo–Fr 8–11:30 Uhr sowie nach Vereinbarung erreichbar. Dort können Sie Klagen und Anträge ohne Anwalt zu Protokoll geben.