Ober-Ramstadt · Landkreis Darmstadt-Dieburg · 15.078 Einwohner
Familiengericht für Ober-Ramstadt
Zuständig ist das Amtsgericht Darmstadt mit Sitz in Darmstadt.
Postleitzahlen in Ober-Ramstadt: 64367, 64372
Amtsgericht Darmstadt
- Anschrift
- Amtsgericht Darmstadt
Mathildenplatz 15
64283 Darmstadt
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 6151 992-0
- Servicezeiten
- Mo–Fr 9–12 Uhr
- E-Mail (Poststelle)
- verwaltung@ag-darmstadt.justiz.hessen.de
- Fax
- +49 611 32761-8214
- Website des Gerichts
- ordentliche-gerichtsbarkeit.hessen.de
Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Verfahren vor dem Familiengericht.
Scheidung
Den Scheidungsantrag muss ein Anwalt stellen (§ 114 FamFG). Dem Antrag kann der andere Ehegatte ohne eigenen Anwalt zustimmen.
Ratgeber lesenSorge und Umgang
Außerhalb eines Scheidungsverfahrens können Sie Anträge zu Sorge und Umgang ohne Anwalt stellen. Verfahren zu Aufenthalt und Umgang des Kindes laufen vorrangig und beschleunigt (§ 155 FamFG). Das Gericht hört das Jugendamt an (§ 162 FamFG).
Ratgeber lesenZuständiges Jugendamt findenVerfahrenskostenhilfe
Wer die Kosten nicht tragen kann und Aussicht auf Erfolg hat, bekommt auf Antrag Verfahrenskostenhilfe (§ 76 FamFG mit §§ 114 ff. ZPO).
Ratgeber lesenGewaltschutz
Gewaltschutzsachen sind Familiensachen (§ 111 Nr. 6 FamFG): Schutzanordnungen und Wohnungszuweisung beantragen Sie beim Familiengericht.
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Welches Familiengericht ist für Ober-Ramstadt zuständig?
Für Ober-Ramstadt (Landkreis Darmstadt-Dieburg) ist das Amtsgericht Darmstadt zuständig, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt, Telefon +49 6151 992-0.
Welche Postleitzahlen gehören zu Ober-Ramstadt?
Zur Gemeinde Ober-Ramstadt gehören die Postleitzahlen 64367, 64372. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.
Wann ist das Amtsgericht Darmstadt geöffnet?
Servicezeiten: Mo–Fr 9–12 Uhr.