Roßdorf · Landkreis Darmstadt-Dieburg · 13.096 Einwohner
Familiengericht für Roßdorf
Zuständig ist das Amtsgericht Darmstadt mit Sitz in Darmstadt.
Amtsgericht Darmstadt
- Anschrift
- Amtsgericht Darmstadt
Mathildenplatz 15
64283 Darmstadt
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 6151 992-0
- Servicezeiten
- Mo–Fr 9–12 Uhr
- E-Mail (Poststelle)
- verwaltung@ag-darmstadt.justiz.hessen.de
- Fax
- +49 611 32761-8214
- Website des Gerichts
- ordentliche-gerichtsbarkeit.hessen.de
Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Verfahren vor dem Familiengericht.
Scheidung
Den Scheidungsantrag muss ein Anwalt stellen (§ 114 FamFG). Dem Antrag kann der andere Ehegatte ohne eigenen Anwalt zustimmen.
Ratgeber lesenSorge und Umgang
Außerhalb eines Scheidungsverfahrens können Sie Anträge zu Sorge und Umgang ohne Anwalt stellen. Verfahren zu Aufenthalt und Umgang des Kindes laufen vorrangig und beschleunigt (§ 155 FamFG).
Ratgeber lesenVerfahrenskostenhilfe
Wer die Kosten nicht tragen kann und Aussicht auf Erfolg hat, bekommt auf Antrag Verfahrenskostenhilfe (§ 76 FamFG mit §§ 114 ff. ZPO).
Ratgeber lesenGewaltschutz
Gewaltschutzsachen sind Familiensachen (§ 111 Nr. 6 FamFG): Schutzanordnungen und Wohnungszuweisung beantragen Sie beim Familiengericht.
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Welches Familiengericht ist für Roßdorf zuständig?
Für Roßdorf ist das Amtsgericht Darmstadt zuständig, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt, Telefon +49 6151 992-0.