Peiting · Landkreis Weilheim-Schongau · 11.798 Einwohner
Familiengericht für Peiting
Zuständig ist das Amtsgericht Weilheim i. OB mit Sitz in Weilheim i. OB.
Amtsgericht Weilheim i. OB
- Anschrift
- Amtsgericht Weilheim i. OB
Alpenstraße 16
82362 Weilheim i. OB
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 881 998-0
- Servicezeiten
- Mo–Fr 8–11:30 Uhr
- Rechtsantragstelle
- Mo–Fr 8–11:30 Uhr
- E-Mail (Poststelle)
- poststelle@ag-wm.bayern.de
- Fax
- +49 9621 962412453
- Postanschrift
- Postfach 11 11
82351 Weilheim - Website des Gerichts
- justiz.bayern.de
Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Verfahren vor dem Familiengericht.
Scheidung
Den Scheidungsantrag muss ein Anwalt stellen (§ 114 FamFG). Dem Antrag kann der andere Ehegatte ohne eigenen Anwalt zustimmen.
Ratgeber lesenSorge und Umgang
Außerhalb eines Scheidungsverfahrens können Sie Anträge zu Sorge und Umgang ohne Anwalt stellen. Verfahren zu Aufenthalt und Umgang des Kindes laufen vorrangig und beschleunigt (§ 155 FamFG).
Ratgeber lesenVerfahrenskostenhilfe
Wer die Kosten nicht tragen kann und Aussicht auf Erfolg hat, bekommt auf Antrag Verfahrenskostenhilfe (§ 76 FamFG mit §§ 114 ff. ZPO).
Ratgeber lesenGewaltschutz
Gewaltschutzsachen sind Familiensachen (§ 111 Nr. 6 FamFG): Schutzanordnungen und Wohnungszuweisung beantragen Sie beim Familiengericht.
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Welches Familiengericht ist für Peiting zuständig?
Für Peiting ist das Amtsgericht Weilheim i. OB zuständig, Alpenstraße 16, 82362 Weilheim i. OB, Telefon +49 881 998-0.
Wann ist die Rechtsantragstelle für Peiting geöffnet?
Die Rechtsantragstelle des Amtsgericht Weilheim i. OB ist Mo–Fr 8–11:30 Uhr erreichbar.