Familiengerichte.org

Schongau · Landkreis Weilheim-Schongau · 12.572 Einwohner

Familiengericht für Schongau

Zuständig ist das Amtsgericht Weilheim i. OB mit Sitz in Weilheim i. OB.

Postleitzahlen in Schongau: 86956

Amtsgericht Weilheim i. OB

Anschrift
Amtsgericht Weilheim i. OB
Alpenstraße 16
82362 Weilheim i. OB
Auf der Karte zeigen
Servicezeiten
Mo–Fr 8–11:30 Uhr
Rechtsantragstelle
Mo–Fr 8–11:30 Uhr
E-Mail (Poststelle)
poststelle@ag-wm.bayern.de
Fax
+49 9621 962412453
Postanschrift
Postfach 11 11
82351 Weilheim
Website des Gerichts
justiz.bayern.de

Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Verfahren vor dem Familiengericht.

Häufige Fragen

Welches Familiengericht ist für Schongau zuständig?

Für Schongau (Landkreis Weilheim-Schongau) ist das Amtsgericht Weilheim i. OB zuständig, Alpenstraße 16, 82362 Weilheim i. OB, Telefon +49 881 998-0.

Welche Postleitzahlen gehören zu Schongau?

Zur Gemeinde Schongau gehören die Postleitzahlen 86956. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist das Amtsgericht Weilheim i. OB geöffnet?

Servicezeiten: Mo–Fr 8–11:30 Uhr.

Wann ist die Rechtsantragstelle für Schongau geöffnet?

Die Rechtsantragstelle des Amtsgericht Weilheim i. OB ist Mo–Fr 8–11:30 Uhr erreichbar. Dort können Sie Klagen und Anträge ohne Anwalt zu Protokoll geben.

Ebenfalls im Bezirk des Amtsgericht Weilheim i. OB