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Schönefeld · Landkreis Dahme-Spreewald · 19.154 Einwohner

Familiengericht für Schönefeld

Zuständig ist das Amtsgericht Königs Wusterhausen mit Sitz in Königs Wusterhausen.

Postleitzahlen in Schönefeld: 12529

Amtsgericht Königs Wusterhausen

Anschrift
Amtsgericht Königs Wusterhausen
Schlossplatz 4
15711 Königs Wusterhausen
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Servicezeiten
Di 13–17 Uhr, Do 13–15 Uhr, Fr 9–12 Uhr (ausschließlich nach Terminvereinbarung)
Fax
+49 3375 271111

Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Verfahren vor dem Familiengericht.

Häufige Fragen

Welches Familiengericht ist für Schönefeld zuständig?

Für Schönefeld (Landkreis Dahme-Spreewald) ist das Amtsgericht Königs Wusterhausen zuständig, Schlossplatz 4, 15711 Königs Wusterhausen, Telefon +49 3375 2710.

Welche Postleitzahlen gehören zu Schönefeld?

Zur Gemeinde Schönefeld gehören die Postleitzahlen 12529. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist das Amtsgericht Königs Wusterhausen geöffnet?

Servicezeiten: Di 13–17 Uhr, Do 13–15 Uhr, Fr 9–12 Uhr (ausschließlich nach Terminvereinbarung).

Ebenfalls im Bezirk des Amtsgericht Königs Wusterhausen