Wildau · Landkreis Dahme-Spreewald · 10.717 Einwohner
Familiengericht für Wildau
Zuständig ist das Amtsgericht Königs Wusterhausen mit Sitz in Königs Wusterhausen.
Amtsgericht Königs Wusterhausen
- Anschrift
- Amtsgericht Königs Wusterhausen
Schlossplatz 4
15711 Königs Wusterhausen
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 3375 2710
- Servicezeiten
- Di 13–17 Uhr, Do 13–15 Uhr, Fr 9–12 Uhr (ausschließlich nach Terminvereinbarung)
- E-Mail (Poststelle)
- verwaltung@agkw.brandenburg.de
- Fax
- +49 3375 271111
- Website des Gerichts
- ag-koenigswusterhausen.brandenburg.de
Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Verfahren vor dem Familiengericht.
Scheidung
Den Scheidungsantrag muss ein Anwalt stellen (§ 114 FamFG). Dem Antrag kann der andere Ehegatte ohne eigenen Anwalt zustimmen.
Ratgeber lesenSorge und Umgang
Außerhalb eines Scheidungsverfahrens können Sie Anträge zu Sorge und Umgang ohne Anwalt stellen. Verfahren zu Aufenthalt und Umgang des Kindes laufen vorrangig und beschleunigt (§ 155 FamFG).
Ratgeber lesenVerfahrenskostenhilfe
Wer die Kosten nicht tragen kann und Aussicht auf Erfolg hat, bekommt auf Antrag Verfahrenskostenhilfe (§ 76 FamFG mit §§ 114 ff. ZPO).
Ratgeber lesenGewaltschutz
Gewaltschutzsachen sind Familiensachen (§ 111 Nr. 6 FamFG): Schutzanordnungen und Wohnungszuweisung beantragen Sie beim Familiengericht.
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Welches Familiengericht ist für Wildau zuständig?
Für Wildau ist das Amtsgericht Königs Wusterhausen zuständig, Schlossplatz 4, 15711 Königs Wusterhausen, Telefon +49 3375 2710.