Sulzbach/ Saar · Regionalverband Saarbrücken · 16.376 Einwohner
Familiengericht für Sulzbach/ Saar
Zuständig ist das Amtsgericht Saarbrücken mit Sitz in Saarbrücken.
Postleitzahlen in Sulzbach/ Saar: 66280
Amtsgericht Saarbrücken
- Anschrift
- Amtsgericht Saarbrücken
Franz-Josef-Röder-Straße 13
66119 Saarbrücken
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 681 501-05
- Servicezeiten
- Mo–Fr 8:30–12 Uhr, Mo, Di, Do zusätzlich 13:30–15:30 Uhr
- E-Mail (Poststelle)
- poststelle@agsb.justiz.saarland.de
- Fax
- +49 681 501-5600
- Website des Gerichts
- saarland.de
Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Verfahren vor dem Familiengericht.
Scheidung
Den Scheidungsantrag muss ein Anwalt stellen (§ 114 FamFG). Dem Antrag kann der andere Ehegatte ohne eigenen Anwalt zustimmen.
Ratgeber lesenSorge und Umgang
Außerhalb eines Scheidungsverfahrens können Sie Anträge zu Sorge und Umgang ohne Anwalt stellen. Verfahren zu Aufenthalt und Umgang des Kindes laufen vorrangig und beschleunigt (§ 155 FamFG). Das Gericht hört das Jugendamt an (§ 162 FamFG).
Ratgeber lesenZuständiges Jugendamt findenVerfahrenskostenhilfe
Wer die Kosten nicht tragen kann und Aussicht auf Erfolg hat, bekommt auf Antrag Verfahrenskostenhilfe (§ 76 FamFG mit §§ 114 ff. ZPO).
Ratgeber lesenGewaltschutz
Gewaltschutzsachen sind Familiensachen (§ 111 Nr. 6 FamFG): Schutzanordnungen und Wohnungszuweisung beantragen Sie beim Familiengericht.
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Welches Familiengericht ist für Sulzbach/ Saar zuständig?
Für Sulzbach/ Saar (Regionalverband Saarbrücken) ist das Amtsgericht Saarbrücken zuständig, Franz-Josef-Röder-Straße 13, 66119 Saarbrücken, Telefon +49 681 501-05.
Welche Postleitzahlen gehören zu Sulzbach/ Saar?
Zur Gemeinde Sulzbach/ Saar gehören die Postleitzahlen 66280. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.
Wann ist das Amtsgericht Saarbrücken geöffnet?
Servicezeiten: Mo–Fr 8:30–12 Uhr, Mo, Di, Do zusätzlich 13:30–15:30 Uhr.