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Saarland

Amtsgericht Saarbrücken

Zuständig für 6 Städte und Gemeinden mit rund 247.574 Einwohnern.

Kontakt

Anschrift
Amtsgericht Saarbrücken
Franz-Josef-Röder-Straße 13
66119 Saarbrücken
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Servicezeiten
Mo–Fr 8:30–12 Uhr, Mo, Di, Do zusätzlich 13:30–15:30 Uhr
Fax
+49 681 501-5600
Website des Gerichts
saarland.de

Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Gerichtsbezirk

Für diese Orte ist das Amtsgericht Saarbrücken zuständig, festgelegt in § 2 Gesetz betreffend die Organisation der ordentlichen Gerichte im Saarland.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Verfahren vor dem Familiengericht.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Amtsgericht Saarbrücken?

Anschrift: Franz-Josef-Röder-Straße 13, 66119 Saarbrücken. Telefon: +49 681 501-05. Servicezeiten: Mo–Fr 8:30–12 Uhr, Mo, Di, Do zusätzlich 13:30–15:30 Uhr. E-Mail (Poststelle): poststelle@agsb.justiz.saarland.de. Klagen und fristgebundene Schriftsätze bitte nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Für welche Orte ist das Amtsgericht Saarbrücken zuständig?

Für 6 Städte und Gemeinden, darunter Saarbrücken, Sulzbach/ Saar, Riegelsberg, Quierschied, Kleinblittersdorf, Friedrichsthal.

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