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Weinstadt · Rems-Murr-Kreis · 27.074 Einwohner

Familiengericht für Weinstadt

Zuständig ist das Amtsgericht Waiblingen mit Sitz in Waiblingen.

Postleitzahlen in Weinstadt: 71384

Amtsgericht Waiblingen

Anschrift
Amtsgericht Waiblingen
Bahnhofstraße 48
71332 Waiblingen
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Servicezeiten
Funktionszeit (alle Abteilungen besetzt): Mo–Do 9–15:30 Uhr, Fr 9–12 Uhr
Fax
+49 7151 58463

Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Verfahren vor dem Familiengericht.

Häufige Fragen

Welches Familiengericht ist für Weinstadt zuständig?

Für Weinstadt (Rems-Murr-Kreis) ist das Amtsgericht Waiblingen zuständig, Bahnhofstraße 48, 71332 Waiblingen, Telefon +49 7151 955-0.

Welche Postleitzahlen gehören zu Weinstadt?

Zur Gemeinde Weinstadt gehören die Postleitzahlen 71384. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist das Amtsgericht Waiblingen geöffnet?

Servicezeiten: Funktionszeit (alle Abteilungen besetzt): Mo–Do 9–15:30 Uhr, Fr 9–12 Uhr.

Ebenfalls im Bezirk des Amtsgericht Waiblingen