Winnenden · Rems-Murr-Kreis · 29.876 Einwohner
Familiengericht für Winnenden
Zuständig ist das Amtsgericht Waiblingen mit Sitz in Waiblingen.
Postleitzahlen in Winnenden: 71364
Amtsgericht Waiblingen
- Anschrift
- Amtsgericht Waiblingen
Bahnhofstraße 48
71332 Waiblingen
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 7151 955-0
- Servicezeiten
- Funktionszeit (alle Abteilungen besetzt): Mo–Do 9–15:30 Uhr, Fr 9–12 Uhr
- E-Mail (Poststelle)
- poststelle@agwaiblingen.justiz.bwl.de
- Fax
- +49 7151 58463
- Website des Gerichts
- amtsgericht-waiblingen.justiz-bw.de
Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Verfahren vor dem Familiengericht.
Scheidung
Den Scheidungsantrag muss ein Anwalt stellen (§ 114 FamFG). Dem Antrag kann der andere Ehegatte ohne eigenen Anwalt zustimmen.
Ratgeber lesenSorge und Umgang
Außerhalb eines Scheidungsverfahrens können Sie Anträge zu Sorge und Umgang ohne Anwalt stellen. Verfahren zu Aufenthalt und Umgang des Kindes laufen vorrangig und beschleunigt (§ 155 FamFG). Das Gericht hört das Jugendamt an (§ 162 FamFG).
Ratgeber lesenZuständiges Jugendamt findenVerfahrenskostenhilfe
Wer die Kosten nicht tragen kann und Aussicht auf Erfolg hat, bekommt auf Antrag Verfahrenskostenhilfe (§ 76 FamFG mit §§ 114 ff. ZPO).
Ratgeber lesenGewaltschutz
Gewaltschutzsachen sind Familiensachen (§ 111 Nr. 6 FamFG): Schutzanordnungen und Wohnungszuweisung beantragen Sie beim Familiengericht.
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Welches Familiengericht ist für Winnenden zuständig?
Für Winnenden (Rems-Murr-Kreis) ist das Amtsgericht Waiblingen zuständig, Bahnhofstraße 48, 71332 Waiblingen, Telefon +49 7151 955-0.
Welche Postleitzahlen gehören zu Winnenden?
Zur Gemeinde Winnenden gehören die Postleitzahlen 71364. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.
Wann ist das Amtsgericht Waiblingen geöffnet?
Servicezeiten: Funktionszeit (alle Abteilungen besetzt): Mo–Do 9–15:30 Uhr, Fr 9–12 Uhr.